|
Die Energieeinsparverordnung - kurz EnEV regelt sowohl den zulässigen Energiebedarf für Neubauten als auch Energiesparmaßnahmen bei der Altbaumodernisierung.
Als Anforderung für Neubauten gilt, dass alle Bauteile in die Berechnung einbezogen werden müssen, inklusive der haustechnischen Anlagen. Es werden sowohl Energiegewinne als auch -verluste, zum Beispiel durch die Lüftung oder solare Wärmegewinnung, berücksichtigt. Bei einer Modernisierung wird nach dem Bauteilverfahren berechnet. Es wird nur das einzelne Bauteil berücksichtigt, z. B. das Dach. In beiden Fällen muss der geforderte U-Wert eingehalten werden.
|
|